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Zwei Merkwürdigkeiten/Probleme bei meiner TFA Nexus

Begonnen von Manuel, 20.07.2008, 21:44:16

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TheWeather

#40
Auch wenn es nun 7 merkwürdige Jahre her ist, dass ich zufällig auf diesen Thread gestoßen bin, mag ich zu dem Thema ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) nur soviel beitragen, dass man auf einem Dachgepäckträger bis zur zulässigen Nennlast Alles transportieren darf, das den Auflagen entsprechend nichts zu einer Verkehrsgefährdung beiträgt und einwandfrei (mit geeigneten Zurrgurten oder anderen zugelassenen Hilfsmitteln) so gesichert ist, dass der Verkehr weder behindert noch eingeschränkt möglich ist.

Da darf man auch mal einen Anemometer auf dem Dachgepäckträger transportieren, ohne dass einem gleich die Verkehrsbehörden auf die Pelle rücken. Wer allerdings Gasflaschen auf dem Dachgepäckträger durch die Gegend chauffiert, hat sich mit entsprechenden "Auflagen" nie beschäftigt und handelt "grob fahrlässig", selbst, wenn während der Fahrt nichts passiert ist. Gleiches gilt bei "Suff" am Steuer, wo nicht nur Fahrlässigkeit sondern in verschärfter Weise sogar Vorsatz unterstellt wird.

Wenn man über "ABE" redet, sollte man auch wissen, wie man diese (im Falle eines Dachgepäckträgers) auszulegen hat. Dazu gibt's im Straßenverkehrsrecht sicher genügend Hinweise und Einschränkungen und Auflagen. Ob da nun ein ordentlich befestigtes Anemometer (250 g) schlimmer sein soll als eine ordentlich befestigte Couch (bis oft zu 75 kg) kann ich mir nicht vorstellen.

Gruß Hans
2xTFA Nexus, Sinus, Duo, EOS Max, Klima-Logger, Mebus TE923

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