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EU Datenschutz Grundverodnung (DSGVO)

Begonnen von wneudeck, 13.05.2018, 22:47:11

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noxx

Schwierig wirds ja, wenn man nicht weiß, was seine eigene Seiten für Daten erfasst oder ob
Cookies zum Einsatz kommen. Viele wie ich nutzen ja Vorlagen, Copy & Paste, fertig.

Wie siehts da aus, wenn man in der Erklärung auf Cookies & Co hinweißt, aber diese
gar nicht nutzt? Nach dem Motto, besser zuviel als zuwenig!

Gruß

mk2007

Vorlagen, Copy & Paste, damit wäre ich grundsätzlich vorsichtig!

Ich sag's mal so : es sollte wahrheitsgemäß sein, sprich man sollte sich damit befassen und sich nicht auf andere verlassen. Als Seitenbetreiber haftest Du, nicht andere.

Auch bitte als Tipp, nicht als Kritik sehen :
war eben auf Deiner Seite, da fehlt ja alles : Impressum, Datenschutz ....

Solltest ganz dringend auf den aktuellen Stand bringen.
grüsse
michael

Davis Vantage Pro 2 Aktiv wireless + Bodentemperatur + Solar + UV, meteobridge nano SD, Vivotek IP7152 Webcam.

http://www.wetter77966.de

noxx

danke, das Impressum steht da, leider ist der Link kaputt auf der Hauptseite.
Muss das heute abend wohl "reparieren"
http://schatthaus-wetter.de/impressum.html


Wetterfrosch1971

@mk2007

Danke für deinen Hinweis bezüglich meiner Startseite, muss ich überarbeiten.

Bezüglich Datenschutzerklärung, reicht diese kurze Erklärung, die in meinem Impressum steht nicht aus, da ich ja keinerlei persönliche Daten (bis auf eventuellen Emailverkehr, dieser wird jedoch in meiner Erklärung aufgeführt) erhebe (auf meiner Seite sind keine cookies geschaltet)?
Ich müsste lediglich eventuell noch auf die serverseitig gespeicherte IP hinweißen, doch auf diese IP habe ich keinerlei Zugriff.

Würde das in meinem Falle nicht ausreichen, da ich wie gesagt über meine Seite sonst keinerlei Daten des Users erhebe/speichere?

Danke für die Hilfe.
Gruß Frank


mk2007

Zitat von: Wetterfrosch1971 am 23.05.2018, 13:26:27
@mk2007

Danke für deinen Hinweis bezüglich meiner Startseite, muss ich überarbeiten.

Bezüglich Datenschutzerklärung, reicht diese kurze Erklärung, die in meinem Impressum steht nicht aus, da ich ja keinerlei persönliche Daten (bis auf eventuellen Emailverkehr, dieser wird jedoch in meiner Erklärung aufgeführt) erhebe (auf meiner Seite sind keine cookies geschaltet)?
Ich müsste lediglich eventuell noch auf die serverseitig gespeicherte IP hinweißen, doch auf diese IP habe ich keinerlei Zugriff.

Würde das in meinem Falle nicht ausreichen, da ich wie gesagt über meine Seite sonst keinerlei Daten des Users erhebe/speichere?

Danke für die Hilfe.
Gruß Frank

Ich persönlich würde sagen nein. Suche im Internet nach Möglichkeiten die Erklärung kostenfrei der neuen EU-DSGVO anzupassen, in dem entsprechenden Generator wird ja abgefragt was Du hast und was nicht, trotzdem sind vermutlich (!) neue Formulierungen enthalten. Auch steht bei Dir nur "Impressum" und nichts von Datenschutz.

Beiträge zusammengeführt, weil der Autor sich selbst geantwortet hat statt seinen letzten Beitrag zu ändern: 23.05.2018, 13:53:32

Zitat von: noxx am 23.05.2018, 10:50:24
danke, das Impressum steht da, leider ist der Link kaputt auf der Hauptseite.
Muss das heute abend wohl "reparieren"
http://schatthaus-wetter.de/impressum.html

Würde aber auch die Datenschutzerklärung über einen Generator laufen lassen, wird ja abgefragt was Du hast und was nicht. Auch steht da nur "Impressum", mache einfach "Impressum & Datenschutz" daraus, damit jeder gleich sieht wo er es findet.
grüsse
michael

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TheWeather

Hallo Frank,

so wie ich diese DSGVO verstehe, wird erstmals europaweit geregelt, wie mit Daten von Usern umgegangen werden soll und darf, da dies bislang nur nationalstaatlich geregelt war. Auf der einen Seite sicher ein Gewinn, auf der anderen Seite aber auch eine erhebliche Verunsicherung.

Was weiß denn der "normale", nicht gewinn- oder verkaufsorientierte Anbieter einer Website, welche Informationen zumindest sein Provider (gesetzlich geregelt) im Rahmen der Rückverfolgbarkeit von ungesetztlichen Handlungen alles aufzeichnen MUSS? Ich weiß es nicht.

Du musst aber zukünftig auf die Gefahren hinweisen, die jedem User beim Besuch Deiner Website "drohen". Das sieht der User aber erst, wenn er "schon drin" ist. Erklär mal einem Kind, das bereits in den Brunnen gefallen ist, es hätte die "Sichrheitshinweise" lesen sollen, bevor es in den Brunnen fällt. Ausgereift ist das noch lange nicht, aber doch ein Anfang in die richtige Richtung.

Als Anbieter einer Website bist Du gehalten, dem User eindeutig und in verständlicher Wortwahl zu erklären, was ihn auf Deiner Website erwartet: Nicht nur eine "schöne Website", sondern dass das System (ob Du selbst oder Dein Provider oder installierte Tools, ...) Angaben aus dem Besuch Deiner Website für Analysen über seine eigene Person heranziehen könnten. Das sind nun mal IP-Adressen, daraus abgeleitet Standortinformationen, die Verwendung von Cookies, ..., eventuell bei der Anmeldung mitgeteilte eMail-Adressen, die Verwendung fremder Dienste (facebook, Instagram, Google-Adds oder -Analytics), Links, welche beim Besuch Deiner Website auf solche Informationen zugreifen (z.B. auch Besucherzähler, die zur Art der erhobenen Daten beleuchtet werden müssen - Datum, IP, Nation oder Ort des zugreifenden Users).

Da hat man seitens der europäischen Gesetzgebung mal wieder ein Fass ohne Boden aufgemacht und es wird Jahre dauern, bis man sich an eine "eventuelle" Regelung gewöhnt haben wird. Nun sollte man entsprechend der DSGVO an "oberster Stelle" auf diese Regelung hinweisen.

Das hieße aber beihnahe, man müsste bei jedem Verkauf oder Geschenk ein Gratisexemplar des BGB oder Straf-GB beilegen, damit auch jeder weiß, was er will und darf oder auch nicht. Das ist zwar grotesk, aber gesetzlich anscheinend europaweit so beschlossen ...

Das heißt nun was? Na ja, solange noch niemand in der Lage ist, die Auswirkungen der DSGVO zu erkennen, solte man einfach nur versuchen den dortigen Ansprüchen Genüge zu leisten. Das verhindert zumindest den Auftritt "findiger" Abmahnanwälte, die einem gerne auch mal ein "X" für ein "U" vormachen möchten.

Die "Großen" sind natürlich die ersten, die das wahrscheinlich sehr frei auslegen. Da geht aber auch kein Abmahnanwalt ran, weil er von einem Mio- oder Mrd-Konzern eher mit einer Klatsche zu rechnen hätte. Nö, die "Kleinen" sind wahrscheinlich die ersten, die eines "Besseren" belehrt werden sollen und da sollte man sehen, dass man auf der sichern Seite ist, indem man alle geforderten Punkte der DSGVO wahrheitsgemäß an "exponierter Stelle" in einer Datenschutzerklärung zusammenfasst.

Das ist lediglich meine Einschätzung zur neuen DSGVO. Da sie nun existiert, ist dieser auch entsprechend Genüge zu leisten, auch wenn sich wahrscheinlich nie jemand den Inhalt dessen, was Du da niedergeschrieben hast, ansehen wird. Kein "vernünftiger" Abmahnanwalt wird sich haarklein Dein "Kleingedrucktes" ansehen, wenn es denn nur mal da ist. In erster Linie vielleicht Augenwischerei, aber das Aussuchen der "abmahnfähigen" Klientel geht wahrscheinlich in Sekunden oder gar Minuten, falls die Website durch ein vorgegebenes Raster fällt.

Insofern, umsetzen so gut es geht und hoffen, dass man Alles richtig gemacht hat ...

Gruß Hans 
2xTFA Nexus, Sinus, Duo, EOS Max, Klima-Logger, Mebus TE923

Die Titanic wurde von Profis gebaut, die Arche Noah von einem Amateur. ...

falk

Leider wurde nicht nur bei den Anforderungen maßlos überzogen, sondern auch bei den Bußgeldern

https://www.datenschutz.org/verstoss/

Ich werde die Entwicklung sehr genau beobachten und ggf. reagieren.

Wetterfrosch1971

Impressum und Datenschutzinfo in einer Seite?

ist es möglich beide Punkte in der Rubrik "Impressum/Datenschutz" zusammenzufassen oder ist es ein MUSS die Datenschutzinfo in einer separaten Rubrik/Unterseite auf die Homepage zu stellen?

mk2007

bei geschäftlichen Seiten würde ich trennen, privat habe ich zusammengefasst.

Ohne Gewähr!
grüsse
michael

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LE-Wetter

Zitat von: Wetterfrosch1971 am 23.05.2018, 14:58:31
Impressum und Datenschutzinfo in einer Seite?
ist es möglich beide Punkte in der Rubrik "Impressum/Datenschutz" zusammenzufassen oder ist es ein MUSS die Datenschutzinfo in einer separaten Rubrik/Unterseite auf die Homepage zu stellen?

Ganz klares "NEIN" Einer dieser sinnlosen Aktionen des gut gemeinten aber völlig überzogenen Gesetzes. Für die Datenschutzerklärung gilt, sie muss sichtbar und separat erfolgen und darf nicht im Impressum "eingearbeitet" sein. Von pauschalen Übernahmen aus den Mustern ist insofern zu warnen, weil jeder ein anderes Modell hat. Einer nutzt Cookies aber kein Formular, der andere ggf. umgedreht oder Beides. Dann sehen die Erklärungen schon anders aus, man muss sich also die Muster zurechtbiegen.

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Liebe Grüße von LE-Wetter

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