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Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 31 Mär 2022, 21:43
von Gewittersturm
Hallo zusammen,
heute erhielt ich eine E-mail von einer RA-Kanzlei aus Berlin mit dem Vorwurf einer Bildrechtsverletzung. Ich habe bei der Stationsbeschreibung auf meiner HP ein Bild veröffentlicht, dass die Wetterstation Davis Vantage Pro zeigt, dessen Bildrechte ein Photoatelier aus Amberg beansprucht.
Ich wurde aufgefordert innerhalb einer Frist von 8 Tagen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Im Wiederholungsfall droht eine Vertragsstrafe von 5.100 €.
Vielleicht war ich zu blauäugig als ich das Produktbild so wie es bei jedem Davis-Lieferanten z.B. https://www.wetterladen.de/davis-vantag ... 3eu?c=1140 gezeigt wird, herunter geladen habe.
Das Schlimmste an der Sache ist, dass ich nicht mehr weiß, von welcher Quelle ich das Bild kopiert habe. Klar weiß ich, das es Urheberrechte im Netzt gibt, Normalerweise erhält man auch Hinweise, wem die Bildrechte gehören.
Wer hat diesbezüglich auch schon Abmahnschreiben erhalten und kann mir Tipps geben, wie ich aus dieser misslichen Lage wieder rauskomme?

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 31 Mär 2022, 22:17
von bluestarbln
Dann bin ich ja mal gespannt, wieviele Abmahnschreiben sie verschicken werden - dürften ja doch sehr viele sein, da so ziemlich jeder Händler dieses Bild nutzt. Vor allem Davis dürfte sich über solch ein Mahnschreiben sehr freuen. Dieses Bild von Wetterladen ist schließlich auch auf der Seite des Herstellers zu finden.

Sollten sie mich anschreiben, bekommen sie Post von meinem Anwalt und man sieht sich dann vor Gericht wieder.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 00:49
von Tex
Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß Davis in den USA ein Fotostudio hier beauftragt hat, um sein Produkt zu fotografieren. Denn die beiden Fotos (Davis + Wetterladen) sind aufnahmetechnisch fast 100% identisch (nur die Konsole rausretuschiert etc.), sogar die Schrauben und Muttern liegen exakt gleich. Insofern gehe ich als Urheber von Davis USA aus, der dieses Foto seinen Händlern zur Verfügung stellt. Und der Kläger muß im Ernstfall beweisen, daß er der Urheber dess Fotos ist, daß du hier verwendet hast (ich gehe in diesem Falle davon aus, daß du das "Davisfoto" genommen hast).

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 09:49
von EAE
Moment mal !!!!, Du hast eine schnöde E-Mail von dieser Anwaltskanzlei bekommen ???. Das ist aber nicht Rechtskonform ! .
Abmahnungen dieser Art müssen immer auch mit nachweisen, das ein Titel im betreffenden Fall bei einem Amtgericht gegen Dich geholt worden ist, und das ganze wird immer per normalen Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versendet. So ist der normale Vorgang, nicht mit einer schnöden E-Mail, die in den Raum gekotzt wurde. Schliesslich ist die Abmahngebühr bei Nichtreaktion von deiner Seite aus nicht gerade trivial.
Ich rate Dir trotzdem dringends den Anwalt deines Vertrauens unbedingt zu kontaktieren, das raten auch immer die Hausanwälte der ct, Deutschlands bester Computerzeitschrift aus Hannover.
Ich hab das Gefühl, hier versucht irgendwer plump abzukassieren, wenn sich das herrausstellt, kannst Du mit deinen Anwalt dann den Laden plattmachen.
Druck bitte auch den Quelltext der E-Mail, die E-Mail selbst, die Webseite, die betroffen sein soll für deinen Anwalt aus. Mach eine Bildervergleichssuche über Google, wenn Du nicht mehr weißt, von wo Du das Bild runtergeladen hast, vielleicht kommt dann die Erinnerung wieder. Wenn sich meine Vermutung bestätigt, da ja dieser ganze Abmahnmist durch ein Gesetz gedeckelt worden ist, auch bitte Anzeige bei der Polizei, bzw. der IT Betrugsabteilung der Polizei von Euren Bundesland.
Und ganz wichtig!: Nichts unterschreiben, das ist wie ein Schuldeingeständnis!, auch wenn der erste Schreck groß ist, und

!!!!Anwalt in Anspruch nehmen!!!!

C.

PS: Nein, ich hatte noch keine Anzeige dieser Art, x-Jahre Geschäftsleben härten einen ab, da juckt so ein Müll nicht mehr.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 11:36
von Tex
Grundsätzlich muß der Antragsteller allerdings beweisen, daß die Abmahnung (in welcher Form auch immer) tatsächlich zugegangen ist. Und das dürfte hier ja fast unmöglich sein - insofern ist das wohl nur eine Abzocke. Man kann solche Methoden auch an evtl. schlechtem Deutsch gut erkennen.

Meine Tante (80+ pensionierte Deutschlehrerin...) hatte letztes Jahr auch so eine Nummer per Mail bekommen und sich fürchterlich aufgeregt, weil sie den Anhang noch micht mal öffnen konnte :thumbup: und das Schreiben in "unmöglichem deutsch" verfaßt war - und das als Anwalt! :lol: Sie hat dann dem Schreiber eine sehr ausführlich Antwort zuteil werden lassen... :prayer: und nie wieder was von ihm gehört.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 12:37
von EAE
Tex, deswegen einfaches Einschreiben=Postbote unterschreibt, das er es eingeworfen hat, oder Einschreiben mit Rückschein, der den Angeschriebenen persönlich auszuhändigen ist und die Rückscheinkarte vom Angeschriebenen unterschrieben den Postboten bei Empfang auszuhändigen ist.

Selbst für letzteres gibt es Möglichkeiten es abzuwehren. Empfang verweigern, oder: "No, der wohnt hier net" obwohl man persönlich in der Tür steht. Auch wenn in der Anschrift im Anschreiben ein ! Fehler ist, verweigern, ist in diesen Fall, wenn es hart auf hart kommt sowieso nicht rechtswirksam. Nimmst Du es trotzdem an, und gehts damit zum RA, legt der dich erstmal übers Knie.

C.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 13:04
von LE-Wetter
@Gewittersturm

entspann dich - bei dir hätten eigentlich die Alarmglocken läuten müssen, dass du eine Mail bekommst, die vermutlich nicht unterschrieben/signiert ist und eine Erklärung schriftlich im Gegenzug senden sollst.
Sowas komm, wenn immer mit der Post, mindestens mit Einschreiben.

Was du allerdings tun solltest, tatsächlich das Bild rausnehmen.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 13:39
von Tex
Was du allerdings tun solltest, tatsächlich das Bild rausnehmen.
Frag doch einfach bei einem Anbieter nach, ob du das Foto verwenden darfst (Wetterladen, AWEKAS usw.) - und dann schreibst du drunter: "Foto mit freundlicher Genehmigung von xyz." Dann bist du aus dem Schneider.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 13:47
von Gewittersturm
Hallo Tex,
die Anfrage habe ich heute morgen schon bei Wetterladen gestartet!
Mal sehen, wer die Bildrechte am Produkt hat.
Übrigens das war eine Vorab-Email. Das Einschreiben des RA wird heute oder morgen bei mir eintreffen.

Re: Verletzung von Urheberrechten

Verfasst: 01 Apr 2022, 13:48
von Buxi
Ich plädiere immer und grundsätzlich für selbst gemachte Fotos der eigenen Anlage, denn die entsprechen ja auch der Realität und sind zudem persönlicher.
Wer anders handelt, begibt sich nun mal eben auf „Glatteis“!